ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. ALLGEMEINES

1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen der Grafikdesignerin und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. 1.2 Die hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die Grafikdesignerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. 1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin gültig.

2. VERTRAGSGEGENSTAND, URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

2.1 Jeder der Grafikdesignerinin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin ist nicht Gegenstand des
Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit
der Arbeiten der Grafikdesignerin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den
Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien
insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Grafikdesignerin weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese
Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der
ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.4 Die Grafikdesignerin räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.6 Die Grafikdesignerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den
Grafikdesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu
fordern.
2.7 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen
kein Miturheberrecht.
2.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden.
Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Grafikdesignerin,
eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu
zahlenden Vergütung zu fordern.

3. VERGÜTUNG

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Grafikdesignerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME, VERZUG

4.1 Die Vergütung ist zu 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist
sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag von der Grafikdesignerin finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller
Höhe der Vorleistungen zu leisten.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann die Grafikdesignerin Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/Änderungsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet.
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach
Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.2 Die Grafikdesignerin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Grafikdesignerinin entsprechende
Vollmacht zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Grafikdesignerin abgeschlossen werden, verpflichtet
sich der Auftraggeber, der Grafikdesignerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss
ergeben.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen,
Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen
sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
6.2 Die Originale sind der Grafikdesignerin nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale
notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Grafikdesignerin. Diese ist nicht verpflichtet,
Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu
vereinbaren und zu vergüten.
6.4 Hat die Grafikdesignerin dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der
Grafikdesignerin geändert werden.
6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Grafikdesignerin Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch die Grafikdesignerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung
ist die Grafikdesignerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende
Anweisungen zu geben.
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Grafikdesignerin unentgeltlich mind. zwei einwandfreie Belegexemplare.
Die Grafikdesignerin ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der
Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

8. HAFTUNG

8.1 Die Grafikdesignerin haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet
die Grafikdesignerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Grafikdesignerin gegenüber
dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Die Grafikdesignerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische
und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
8.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Grafikdesignerin.
8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Grafikdesignerin
geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
8.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Grafikdesignerin keine Haftung. Dies gilt auch für
Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion
in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
8.7 Bei Fotoshootings geht die Grafikdesignerin davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen
haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen.
Für evtl. Regressansprüche haftet der Auftraggeber.

9. GESTALTUNGSFREIHEIT, DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGS UND VORLAGEN

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Grafikdesignerin eine
angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend
machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Grafikdesignerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen
dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Grafikdesignerin von allen Ersatzansprüchen Dritter
frei.

10. VERTRAGSAUFLÖSUNG

10.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Grafikdesignerin die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch
ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren
eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn
10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt
der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Grafikdesignerin.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 
Stand: 01/2017